
Streitigkeiten zur Bauabrechnung?
Vertragsabrechnung erfordert Vertragskenntnis!
Die Beweislast für Vergütungsansprüche trägt der Auftragnehmer.
Dies ist vielen nicht bewusst, sodass schon die Aufmaßerstellung häufig unzureichend ist.
Auch Nachtragsansprüche werden jedoch häufig zu wenig aus der vertraglichen Herleitung des Anspruchs dem Grunde nach betrachtet.
Wer hat wann, was angeordnet, sodass überhaupt zusätzliche Ansprüche entstehen? Wurde nach erfolgter Anordnung vor Ausführung ein zusätzlicher Vergütungsanspruch angezeigt? Was ist überhaupt eine "Anordnung", was ein "Verlangen" einer geänderten Bauausführung?
Wir unterstützen gern bei der Klärung derartiger Fragen und der Lösung unnötiger Endlosdiskussionen zwischen den Vertragspartnern.

Was können wir für Sie tun?
Die Aufgabenstellung umfasst schwerpunktmäßig die Ermittlung und geordnete Aufbereitung oder Prüfung der Ansprüche eines der Vertragspartner im Falle geltend gemachter Vergütungsansprüche wegen „Nachträgen“.
Da sich im Bauwesen häufig geänderte und zusätzliche Anforderungen an das Bausoll ergeben, sind Nachträge zur Erfassung der geänderten oder zusätzlichen Leistung sowie der hierfür zu entrichtenden Vergütung erforderlich, um die Vertragsänderungen vertraglich zu erfassen und abrechnen zu können.
Derartige Nachträge werden häufig durch den Auftragnehmer im eigenen Hause aufbereitet. Die vertragsgerechte Behandlung bereitet jedoch nicht selten bei der Verhandlung und Vereinbarung mit dem Auftraggeber erhebliche Schwierigkeiten.
Für Auftragnehmer bieten wir die Prüfung und ggf. Ergänzung des „streitigen“ Nachtrags, sowie die Unterstützung im Wege der Verhandlung mit dem Auftraggeber. Für Auftraggeber bieten wir die Prüfung der vom Auftragnehmer vorgetragenen Ansprüche.
Überdies unterstützen wir bei der Abrechnung von Bau- und Planungsleistungen, der Klärung von benötigten Unterlagen und Daten zur nachvollziehbaren Abrechnung sowie der Klärung von Fragen betreffend der Kalkulationsgrundlagen.
