
Abrechnung von kündigungsbedingten Vergütungsansprüchen
Auch bei gekündigtem Bauvertrag entstehen Ansprüche!

Nicht jeder Bauvertrag wird vollständig abgewickelt. Mitunter geraten die Vertragsparteien in Streit und eine Seite spricht vor der Fertigstellung die Vertragskündigung aus. Dann gilt es die Ansprüche zu sichern und getrennt nach erbrachten und nicht erbrachten Leistungen abzurechnen.
Auch aus nicht erbrachter Leistung verbleiben erhebliche Vergütungsansprüche des Auftragnehmers - weit mehr als nur "entgangener Gewinn"!
Was können wir für Sie tun?
Wir beraten Sie zu allen Fragen der Anspruchssicherung und - Berechnung bei gekündigtem Bauvertrag.
Für Auftragnehmer ermitteln wir die Ansprüche auf Vergütung aus "freier Kündigung“ und bereiten diese nachvollziehbar für die Abrechnung auf oder prüfen von Auftraggebern aufgestellte Forderungen und beraten zur sachgerechten Lösungsfindung.
Für Auftraggeber prüfen wir von Auftragnehmern geltend gemachte Ansprüche oder bereiten aus "wichtigem Grund" an Auftragnehmer gerichtete nachvollziehbar auf.
Eine entscheidende Weichenstellung zur Behandlung von Ansprüchen aus gekündigtem Bauvertrag (oder Planungsvertrag) betrifft die Art der Kündigung im Hinblick auf die rechtliche Bewertung der Frage der "Verursachung".
Rechtsgrundlagen bei Ansprüchen aus „freier Kündigung“
Im Rahmen einer „freien Kündigung“ des Bauvertrages durch den Auftraggeber, also einer Kündigung ohne „wichtigen Grund“, stehen dem Auftragnehmer dennoch Vergütungsansprüche aus nicht ersparten Aufwendungen zu - neben AGK, Teilen der BGK und W + G, auch Lohnkosten.
Rechtsgrundlagen bei Ansprüchen aus „Kündigung aus wichtigem Grund“
Bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ können dem Auftraggeber Schadenersatzansprüche für Aufwendungen zustehen, welche bei Fortführung des (gekündigten) Bauvertrages nicht entstanden wären.
Lassen Sie uns gern in einem ersten Gespräch erörtern, welche Ausgangsvoraussetzungen Ihrem speziellen Fall zugrundeliegen.
