top of page

Abrechnungsfragen aus Mengenänderungen und Nachtragsleistungen

Die Beratung und Gutachtenerstattung umfasst schwerpunktmäßig die Ermittlung und geordnete Aufbereitung oder Prüfung der Ansprüche eines der Vertragspartner im Falle geltend gemachter Vergütungsansprüche wegen „Nachträgen“.

​

Da sich im Bauwesen häufig geänderte und zusätzliche Anforderungen an das Bausoll ergeben, sind Nachträge zur Erfassung der geänderten oder zusätzlichen Leistung sowie der hierfür zu entrichtenden Vergütung erforderlich, um die Vertragsänderungen vertraglich zu erfassen und abrechnen zu können.

​

Derartige Nachträge werden häufig durch den Auftragnehmer im eigenen Hause aufbereitet. Die vertragsgerechte Behandlung bereitet jedoch nicht selten bei der Verhandlung und Vereinbarung mit dem Auftraggeber erhebliche Schwierigkeiten.

​

Im Falle der Bearbeitung im Auftrag des Auftragnehmer erfolgt die Prüfung und ggf. Ergänzung des „streitigen“ Nachtrags, sowie die Unterstützung im Wege der Verhandlung mit dem Auftraggeber.

​

Im Falle der Bearbeitung im Auftrag des Auftraggebers erfolgt die Prüfung der vom Auftragnehmer vorgetragenen Ansprüche.

 

Ferner erfolgt im Auftrag ggf. beider Vertragspartner oder mit der Konfliktlösung beauftragter oder angerufener Dritter (Gerichte, Schlichter, Schiedsgutachter etc.) die neutrale- objektive Prüfung und Bewertung der streitgegenständlichen Ansprüche.

bottom of page