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Abrechnung von kündigungsbedingten Vergütungsansprüchen

Die Beratung und Gutachtenerstattung umfasst schwerpunktmäßig die Ermittlung und geordnete Aufbereitung der Ansprüche eines der Vertragspartner im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigung.

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Im Falle der Begutachtung im Auftrag des Auftragnehmers erfolgt die Ermittlung der Ansprüche auf Vergütung aus einer sog. „freien Kündigung“ oder ggf. der Prüfung vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemachten Ansprüchen aus sog. "wichtigem Grund". Im Falle der Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt die Begutachtung entsprechend umgekehrt.

 

Rechtsgrundlagen bei Ansprüchen aus „freier Kündigung“

Im Rahmen einer „freien Kündigung“ des Bauvertrages durch den Auftraggeber, also einer Kündigung ohne „wichtigen Grund“, stehen dem Auftragnehmer dennoch Vergütungsansprüche aus nicht ersparten Aufwendungen zu.

 

Rechtsgrundlagen bei Ansprüchen aus „Kündigung aus wichtigem Grund“

Bei Vorliegen eines „wichtigen Grundes“ können dem Auftraggeber Schadenersatzansprüche für Aufwendungen zustehen, welche bei Fortführung des (gekündigten) Bauvertrages nicht entstanden wären.

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Die jeweiligen Ansprüche werden entsprechend den in der Rechtsprechung entwickelten Grundlagen ermittelt und aufbereitet.

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