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Schadenskostenermittlung bei Haftungsfällen aus Planungsverträgen

Die Beratung und Gutachtenerstattung umfasst schwerpunktmäßig die Ermittlung und geordnete Aufbereitung oder Prüfung der Ansprüche eines der Vertragspartner im Falle geltend gemachter Schadensansprüche wegen „Planungsfehlern“.

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Im Falle der Bearbeitung im Auftrag des Auftraggebers erfolgt die Aufarbeitung der Ursachen zur Begründung des Anspruchs aus „Planungsfehlern“ als Kausalitätsnachweis, sowie die Ermittlung der Schadensersatzansprüche in Abgrenzung zu sog. „Sowiesokosten“.

 

Insbesondere die Frage der Zuordnung von durch „Planungsfehler“ entstandener Kosten oder zu den „Sowiesokosten“ gehörende Mehrkosten des Auftraggebers (des Bauherrn) führen in der Praxis häufig dazu, dass Ansprüche nicht durchgesetzt werden können.

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Im Falle der Bearbeitung im Auftrag des Auftragnehmers (des Planers) erfolgt die Prüfung der vom Auftraggeber vorgetragenen Ansprüche.

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Ferner erfolgt im Auftrag ggf. beider Vertragspartner oder mit der Konfliktlösung beauftragter oder angerufener Dritter (Gerichte, Schlichter, Schiedsgutachter etc.) die Prüfung und Bewertung der streitgegenständlichen Ansprüche.

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